Ab wann dürfen Kinder alleine Zug fahren? EU-Regeln, Tarife und Tipps

  Aktualisiert am  18 March 2026

Ab wann dürfen Kinder alleine Zug fahren? Wann müssen Sie zahlen? Gibt es spezielle Kinder-Tarife? Worauf muss man achten, wenn eine Familienreise mit der Bahn auf dem Plan steht? Altersbeschränkungen und Tarife unterscheiden sich je nach Land. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was in europäischen Ländern gilt und gibt Tipps für Zugfahrten mit Kindern.

Ein kleines Mädchen und ihr älterer Bruder sitzen im Zug und schauen aus dem Fenster
Zugreisen sind für Kinder spannend, benötigen jedoch auch die richtige Vorbereitung. (Bild: Adobe Stock / Irina Schmidt)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Altergrenzen unterscheiden sich von Land zu Land. In Deutschland darf ein Kind zum Beispiel ab 6 Jahren alleine mit dem Zug reisen. In Frankreich erst ab 12 Jahren.
  • Kinder und Jugendliche, die allein mit dem Zug fahren, benötigen in vielen Fällen eine Einverständniserklärung der Eltern, eine so genannte Reisevollmacht.
  • Wenn Sie eine Familienreise mit Kindern planen, achten Sie auf spezielle Familientarife. In vielen Fällen fahren jüngere Kinder kostenlos.
  • Packen Sie Spielzeug und Snacks ein, wenn Sie mit Kindern Zug fahren. Diese und viele weitere Tipps rund ums Bahnfahren mit Kindern finden Sie auf dieser Internetseite.

Ab wann dürfen Kinder alleine Zug fahren? Übersicht einiger Reiseländer in Europa

In Belgien, Dänemark, Deutschland und Österreich dürfen Kinder ab einem Alter von 6 Jahren alleine Zug fahren.

Anders in Frankreich: Hier dürfen Kinder erst ab dem 12. Lebensjahr alleine mit dem Zug (OUIGO und Thalys) fahren. Im Vereinigten Königreich erst ab 13 Jahren.

In Italien dürfen Kinder zwischen 8 und 11 Jahren alleine Zug fahren. Voraussetzung: Das Kind fährt in der “Economy” oder “Business” Klasse. Es dürfen nur durchgängige Züge, ohne Umstiege genutzt werden. Züge mit Umstiegen sind nur dann gestattet, wenn ein Erwachsener das Kind am Umsteige-Bahnhof abholt.

In Luxemburg müssen Kinder bis zur Erreichung des 4. Lebensjahres von einer Person begleitet werden, die mindestens 12 Jahre alt ist. Ab dem 4. Lebensjahr dürfen Kinder dann in Luxemburg alleine Zug fahren.

Und in den Niederlanden dürfen Kinder bis zu 11 Jahren nur in Begleitung einer Person Zug fahren, die 12 Jahre oder älter ist.

Kinder bis zu ihrem 12. Lebensjahr dürfen in Polen nur dann mit dem Zug fahren, wenn sie von einer Person begleitet werden, die mindestens 18 Jahre alt ist.

In der Tschechischen Republik gilt: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen mit dem Zug fahren.

Anders in der Schweiz. Hier gibt es kein Mindestalter für allein reisende Kinder. Ein Kind, dass jünger als 6 Jahre ist, darf alleine Zug fahren, sofern es über ein gültiges Ticket verfügt.

Gut zu wissen: Obwohl es in Europa keine einheitlichen Regelungen gibt, ab wann Kinder alleine Bahn fahren dürfen, sind die Eltern nach wie vor für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich. Daher entscheiden sie, ob das Kind bereits in der Lage ist, alleine mit dem Zug zu fahren.

Länderübersicht: Ab wann müssen Kinder im Zug bezahlen?

Junge sitzt im Zug und schaut aus dem Fenster
Kinder und Jugendliche, die allein mit der Bahn fahren, benötigen abhängig vom Reiseland eine Einverständniserklärung der Eltern. (Bild: Adobe Stock / Irina Schmidt)

Wann brauchen Kinder und Jugendliche im Zug eine Reisevollmacht?

Wenn Kinder und Jugendliche alleine, mit Freuden zusammen, mit nur einem Elternteil, mit Oma und Opa oder mit einer Organisation, wie zum Beispiel einem Fußballverein oder einem Sprachreiseveranstalter, Zug fahren, so brauchen sie, je nach Reiseland, die Einverständniserklärung der Eltern. Die Einverständniserklärung ist auch unter dem Begriff Reisevollmacht bekannt.

Sie bestätigt, dass die Erziehungsberechtigten mit der Reise ihrer Kinder einverstanden sind.

Liegt keine Reisevollmacht vor, kann das zu Problemen bei der Einreise führen.

Was muss in einer Reisevollmacht stehen?

  • Personalien des Kindes bzw. Jugendlichen (minderjährig)
  • Personalien des Erziehungsberechtigten und eine Möglichkeit, diesen zu erreichen (Telefonnummer, eMail-Adresse)
  • Reiseroute

Idealerweise sollte die Einverständniserklärung in der Sprache des Ziellandes abgefasst werden.

Musterformulare zur Ersteller einer Reisevollmacht stellt der ADAC zur Verfügung. Aber auch die Botschaften der jeweiligen Reiseländer. Sie können die Reisevollmacht natürlich auch selbst schreiben.

Für welche Länder brauchen alleinreisende Kinder eine Einverständniserklärung?

Während Belgien, Dänemark, Deutschland, Österreich, die Niederlande und die Schweiz keine besonderen Bestimmungen haben, gibt es Länder, die eine solche Reisevollmacht verlangen oder empfehlen.

In Frankreich und Italien sollten unter 15-Jährige eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung mitführen. In Luxemburg wird für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ebenfalls eine amtlich beglaubigte Reisevollmacht empfohlen.

Gut zu wissen: Amtlich beglaubigt bedeutet, dass die Unterschrift des Erziehungsberechtigten von einem Notar, der Gemeinde- oder der Stadtverwaltung bestätigt werden muss.

Für die Tschechische Republik wird eine formlose Einverständniserklärung empfohlen. Und im Vereinigten Königreich ist eine Einverständniserklärung zwingend vorgeschrieben.

Ausführliche Länder-Informationen zur Reisevollmacht, aber auch zu den Anforderungen in Bezug auf Reisepässe und Personalausweise, gibt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Mit Kindern Zug fahren: Tipps für die Familienreise

Damit die Reise mit Kindern möglichst entspannt verläuft, hier einige Tipps:

  • Packen Sie altersgerechtes Spielzeug ein, damit die Kinder sich während der Fahrt beschäftigen können. Zum Beispiel Malbücher, Lesestoff, Gesellschaftsspiele, Tablets oder Spielekonsole (mit Kopfhörer).
  • Denken Sie an das leibliche Wohl. Nehmen Sie Getränke mit. Leckere Snacks vertreiben die Zeit, freuen das Kind und sparen Geld.
  • Beim Aus- und Umsteigen sollten Sie immer zuerst den Kindern aus dem Zug helfen. Kümmern sich erst hinterher um das Gepäck.
  • Nehmen Sie kleine Kinder an Bahnsteigen – wann immer möglich – an die Hand. Gehen Sie nicht zu dicht an die Gleise heran.
  • Nehmen Sie eine Decke mit. So können Krabbelkinder auch auf dem Abteilboden spielen.
  • Denken Sie an Feuchttücher und Plastiktüten. Diese leisten in unterschiedlichsten Situationen gute Dienste.
  • Nehmen Sie faltbare Kinderwägen nur mit, wenn dies unbedingt erforderlich ist.

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